Künstlersozialabgabe automatisch berechnen und melden

KSK-Pilot übernimmt Klassifizierung, Berechnung und Jahresmeldung — damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Kostenlos prüfen
200.000+
abgabepflichtige Unternehmen
4,9%
Abgabesatz 2026
31. März
Frist Jahresmeldung
0 EUR
Kostenloser Pflicht-Check

Was passiert wenn Sie die KSK vergessen?

01

DRV-Betriebsprüfung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft rückwirkend bis zu 4 Jahre. Jedes Honorar an Kreative wird einzeln geprüft.

02

Nachzahlungen

Bei einem Honorarvolumen von 50.000 EUR pro Jahr summieren sich 4 Jahre Nachzahlung auf über 9.800 EUR plus Zinsen.

03

Säumniszuschläge

1 % pro Monat Verzugszins. Bei 3 Jahren Rückstand können die Zuschläge die Abgabe selbst übersteigen.

Ihre KSK-Compliance. Vollautomatisch.

Klassifizierung

Automatisch erkennen wer KSK-pflichtig ist

KSK-Pilot analysiert jeden Auftragnehmer nach KSVG Paragraph 24 und stuft ihn automatisch als Künstler, Publizist oder nicht relevant ein.

01
Berechnung

Abgabe auf Knopfdruck berechnen

Exakte Berechnung der Künstlersozialabgabe auf Basis des aktuellen Satzes von 4,9 %. Historische Sätze seit 2020 hinterlegt.

02
Jahresmeldung

PDF generieren und einreichen

Generieren Sie die Jahresmeldung an die KSK mit einem Klick. Inklusive Unterschriftenfeld, Briefkopf und DRV-Prüfungspaket.

03

Warum KSK-Pilot?

FunktionExcelKSK-Pilot
Automatische Klassifizierung
Exakte Berechnung (4,9 %)
Jahresmeldung als PDF
DRV-Prüfungspaket
DATEV-Export

Transparent. Fair. Ohne Überraschungen.

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  • KSK-Pflicht-Checker
  • Abgabe-Rechner
  • 1 Auftragnehmer
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Starter

19 EUR/Monat
  • Bis 10 Auftragnehmer
  • Jahresberechnung
  • PDF-Meldung
  • E-Mail-Support
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Empfohlen

Business

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  • Bis 50 Auftragnehmer
  • DATEV-Export
  • DRV-Prüfungspaket
  • Prioritäts-Support
30 Tage gratis

Enterprise

149 EUR/Monat
  • Unbegrenzt
  • API-Zugang
  • SSO / SAML
  • Dedizierter Ansprechpartner
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Häufige Fragen

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?+
Jedes Unternehmen, das regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt, ist nach Paragraph 24 KSVG abgabepflichtig. Das betrifft z. B. Werbeagenturen, Verlage, PR-Abteilungen, aber auch Unternehmen, die gelegentlich Grafiker oder Texter beauftragen sobald Werbezwecke vorliegen.
Wie hoch ist der KSK-Abgabesatz 2026?+
Der Abgabesatz beträgt 2026 genau 4,9 % auf alle Honorare und Vergütungen an selbstständige Künstler und Publizisten. Die Abgabe wird vom Auftraggeber (Verwerter) gezahlt, nicht vom Künstler.
Gibt es eine Bagatellgrenze?+
Ja. Unternehmen, die in einem Kalenderjahr nicht mehr als 450 EUR an selbstständige Künstler/Publizisten zahlen, sind von der Abgabe befreit. Achtung: Bei regelmäßiger Beauftragung für Werbezwecke entfällt die Bagatellgrenze.
Was passiert bei einer DRV-Betriebsprüfung?+
Die Deutsche Rentenversicherung prüft rückwirkend bis zu 4 Jahre. Werden nicht gemeldete Honorare entdeckt, drohen Nachzahlungen plus 1 % Säumniszuschlag pro Monat. Bei einem Honorarvolumen von 50.000 EUR/Jahr können über 10.000 EUR Nachzahlung entstehen.
Muss ich die Abgabe auch für einmalige Aufträge zahlen?+
Grundsätzlich ja, wenn der Auftrag an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten geht. Eine Ausnahme besteht nur unterhalb der Bagatellgrenze von 450 EUR pro Jahr und wenn keine regelmäßige Beauftragung vorliegt.
Was ist die Jahresmeldung an die KSK?+
Bis zum 31. März jeden Jahres müssen Unternehmen eine Meldung an die Künstlersozialkasse senden, in der sie die Summe aller im Vorjahr gezahlten Honorare an Kreative angeben. KSK-Pilot generiert dieses Formular automatisch.

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