Social-Media-Agentur & KSK 2026: Was zählt?
Grundregel: Content-Erstellung vs. Management
Im Bereich Social Media gibt es bei der KSK-Abgabepflicht eine klare Unterscheidung: Die kreative Erstellung von Inhalten — Texte, Grafiken, Videos, Fotos — ist abgabepflichtig, weil es sich um künstlerische oder publizistische Leistungen handelt. Das technische und administrative Management — Planung, Analyse, Community-Management, Ad-Schaltung — ist dagegen nicht abgabepflichtig.
Diese Unterscheidung betrifft sowohl Unternehmen, die einen Freelance-Social-Media-Manager beauftragen, als auch Agenturen, die ihre Social-Media-Leistungen an Freelancer auslagern. In beiden Fällen muss geprüft werden, welcher Anteil der Arbeit kreativ und welcher technisch/administrativ ist.
Diese Social-Media-Leistungen sind abgabepflichtig
Alle Leistungen, bei denen eigenständige kreative Inhalte erstellt werden:
- Texterstellung: Social-Media-Posts, Captions, Storytelling-Texte, Hashtag-Konzepte mit redaktionellem Charakter, Skripte für Reels und Stories. Auch kurze Texte sind publizistische Arbeit im Sinne des KSVG.
- Grafikdesign: Post-Grafiken, Story-Templates, Infografiken, Karussell-Posts, animierte Grafiken, Thumbnail-Design. Jede visuelle Gestaltung für Social Media ist bildende Kunst.
- Video-Produktion: Reels, TikToks, YouTube-Videos, Instagram-Stories — alle Phasen der kreativen Produktion: Konzept, Dreh, Schnitt, Animation, Color Grading, Sound Design.
- Fotografie: Produkt-, Lifestyle- und Brand-Fotografie speziell für Social-Media-Kanäle, einschließlich Bildbearbeitung und Retouching.
- Illustration und Custom-Grafiken: Individuelle Zeichnungen, Sticker-Sets, GIF-Erstellung, Memes mit eigenem Artwork.
- Voice-Over und Podcast-Produktion: Sprachaufnahmen für Audio-Content, Podcast-Aufnahme und -Schnitt, Jingles und Sound-Branding.
Diese Leistungen sind NICHT abgabepflichtig
Administrative, technische und strategische Leistungen ohne kreativen Eigenanteil:
- Community-Management: Kommentare beantworten, Direktnachrichten bearbeiten, Diskussionen moderieren, Spam entfernen. Das ist administrative Kundenbetreuung, keine Kunst.
- Social-Media-Strategie: Kanalplanung, Zielgruppenanalyse, Wettbewerbsanalyse, Erstellung von Redaktionsplänen. Strategische Beratung fällt nicht unter Kunst oder Publizistik.
- Reporting und Analytics: KPI-Auswertungen, Reichweiten-Analysen, Engagement-Reports, Performance-Dashboards. Reine Datenanalyse ist technische Arbeit.
- Ad-Management: Anzeigenschaltung, Kampagnensteuerung, Budgetverwaltung, Zielgruppen-Targeting, A/B-Tests. Die technische Schaltung von Werbung ist nicht kreativ — die Erstellung der Werbemittel (Grafiken, Texte) dagegen schon.
- Tool-Einrichtung und Automatisierung: Planungstools konfigurieren (Hootsuite, Later etc.), Posting-Automatisierungen aufsetzen, Workflows einrichten.
- Influencer-Relations und Kooperationsmanagement: Kontaktaufbau, Verhandlung, Vertragsmanagement — das ist Vertrieb/Management, nicht Kunst.
Drei Praxisbeispiele mit Berechnung
Beispiel 1: Freelance Social-Media-Manager mit Mischleistung
Eine E-Commerce-Firma beauftragt einen Freelancer für 2.500 €/Monat mit folgendem Leistungsumfang:
| Leistung | Anteil | Monatlich | KSK-pflichtig? |
|---|---|---|---|
| Content-Erstellung (Posts schreiben, Grafiken erstellen) | 60% | 1.500 € | Ja |
| Community-Management (Kommentare, DMs) | 25% | 625 € | Nein |
| Reporting, Strategie, Meetings | 15% | 375 € | Nein |
Jährlich pflichtige Entgelte: 1.500 × 12 = 18.000 €
KSK-Abgabe: 18.000 × 4,9% = 882,00 €
Ohne Aufsplittung wäre die Abgabe auf die volle Summe (30.000 €) fällig gewesen: 1.470 € — Ersparnis durch korrekte Aufteilung: 588 €.
Beispiel 2: Freelance-Videografin für Instagram-Reels
Ein Startup beauftragt eine selbständige Videografin für monatlich 4 Instagram-Reels inkl. Konzept, Dreh und Schnitt: 1.800 €/Monat. Das ist eine vollständig kreative Leistung — 100% abgabepflichtig.
Jährliche KSK-Abgabe: 1.800 × 12 × 4,9% = 1.058,40 €
Beispiel 3: Social-Media-Agentur (GmbH)
Ein Unternehmen beauftragt eine Social-Media-Agentur in der Rechtsform einer GmbH mit der kompletten Kanalbetreuung für 5.000 €/Monat.
Keine KSK-Abgabe! Die KSK-Abgabe fällt nur auf Honorare an selbständige natürliche Personen an — nicht an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Agentur-GmbH ist selbst für die KSK-Abgabe ihrer eigenen Freelancer verantwortlich. Für das beauftragende Unternehmen entfällt die Pflicht komplett.
Praxistipps für die korrekte Handhabung
- Leistungen in der Rechnung immer aufschlüsseln: Bitten Sie Freelancer, kreative Leistungen (Content-Erstellung) und nicht-kreative Leistungen (Management, Reporting) getrennt auszuweisen. Das spart Geld und schafft Rechtssicherheit.
- Verträge klar formulieren: Definieren Sie im Vertrag präzise, welche Leistungen erbracht werden und welcher Anteil kreativ ist. So gibt es bei der DRV-Prüfung keine Diskussionen.
- GmbH statt Freelancer: Wenn das Social-Media-Volumen groß ist, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Agentur-GmbH zu beauftragen. Honorare an GmbHs sind nicht KSK-pflichtig.
- Dokumentation führen: Halten Sie für jede Zahlung fest, welcher Anteil kreativ und welcher administrativ ist. Am besten monatlich, nicht erst am Jahresende.
- Ad-Kreation vs. Ad-Management trennen: Wenn ein Freelancer sowohl die Werbemittel erstellt als auch die Kampagnen schaltet, sind nur die Werbemittel-Kosten abgabepflichtig.
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