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Social-Media-Agentur & KSK 2026: Was zählt?

Grundregel: Content-Erstellung vs. Management

Im Bereich Social Media gibt es bei der KSK-Abgabepflicht eine klare Unterscheidung: Die kreative Erstellung von Inhalten — Texte, Grafiken, Videos, Fotos — ist abgabepflichtig, weil es sich um künstlerische oder publizistische Leistungen handelt. Das technische und administrative Management — Planung, Analyse, Community-Management, Ad-Schaltung — ist dagegen nicht abgabepflichtig.

Diese Unterscheidung betrifft sowohl Unternehmen, die einen Freelance-Social-Media-Manager beauftragen, als auch Agenturen, die ihre Social-Media-Leistungen an Freelancer auslagern. In beiden Fällen muss geprüft werden, welcher Anteil der Arbeit kreativ und welcher technisch/administrativ ist.

Diese Social-Media-Leistungen sind abgabepflichtig

Alle Leistungen, bei denen eigenständige kreative Inhalte erstellt werden:

  • Texterstellung: Social-Media-Posts, Captions, Storytelling-Texte, Hashtag-Konzepte mit redaktionellem Charakter, Skripte für Reels und Stories. Auch kurze Texte sind publizistische Arbeit im Sinne des KSVG.
  • Grafikdesign: Post-Grafiken, Story-Templates, Infografiken, Karussell-Posts, animierte Grafiken, Thumbnail-Design. Jede visuelle Gestaltung für Social Media ist bildende Kunst.
  • Video-Produktion: Reels, TikToks, YouTube-Videos, Instagram-Stories — alle Phasen der kreativen Produktion: Konzept, Dreh, Schnitt, Animation, Color Grading, Sound Design.
  • Fotografie: Produkt-, Lifestyle- und Brand-Fotografie speziell für Social-Media-Kanäle, einschließlich Bildbearbeitung und Retouching.
  • Illustration und Custom-Grafiken: Individuelle Zeichnungen, Sticker-Sets, GIF-Erstellung, Memes mit eigenem Artwork.
  • Voice-Over und Podcast-Produktion: Sprachaufnahmen für Audio-Content, Podcast-Aufnahme und -Schnitt, Jingles und Sound-Branding.

Diese Leistungen sind NICHT abgabepflichtig

Administrative, technische und strategische Leistungen ohne kreativen Eigenanteil:

  • Community-Management: Kommentare beantworten, Direktnachrichten bearbeiten, Diskussionen moderieren, Spam entfernen. Das ist administrative Kundenbetreuung, keine Kunst.
  • Social-Media-Strategie: Kanalplanung, Zielgruppenanalyse, Wettbewerbsanalyse, Erstellung von Redaktionsplänen. Strategische Beratung fällt nicht unter Kunst oder Publizistik.
  • Reporting und Analytics: KPI-Auswertungen, Reichweiten-Analysen, Engagement-Reports, Performance-Dashboards. Reine Datenanalyse ist technische Arbeit.
  • Ad-Management: Anzeigenschaltung, Kampagnensteuerung, Budgetverwaltung, Zielgruppen-Targeting, A/B-Tests. Die technische Schaltung von Werbung ist nicht kreativ — die Erstellung der Werbemittel (Grafiken, Texte) dagegen schon.
  • Tool-Einrichtung und Automatisierung: Planungstools konfigurieren (Hootsuite, Later etc.), Posting-Automatisierungen aufsetzen, Workflows einrichten.
  • Influencer-Relations und Kooperationsmanagement: Kontaktaufbau, Verhandlung, Vertragsmanagement — das ist Vertrieb/Management, nicht Kunst.

Drei Praxisbeispiele mit Berechnung

Beispiel 1: Freelance Social-Media-Manager mit Mischleistung

Eine E-Commerce-Firma beauftragt einen Freelancer für 2.500 €/Monat mit folgendem Leistungsumfang:

LeistungAnteilMonatlichKSK-pflichtig?
Content-Erstellung (Posts schreiben, Grafiken erstellen)60%1.500 €Ja
Community-Management (Kommentare, DMs)25%625 €Nein
Reporting, Strategie, Meetings15%375 €Nein

Jährlich pflichtige Entgelte: 1.500 × 12 = 18.000 €

KSK-Abgabe: 18.000 × 4,9% = 882,00 €

Ohne Aufsplittung wäre die Abgabe auf die volle Summe (30.000 €) fällig gewesen: 1.470 € — Ersparnis durch korrekte Aufteilung: 588 €.

Beispiel 2: Freelance-Videografin für Instagram-Reels

Ein Startup beauftragt eine selbständige Videografin für monatlich 4 Instagram-Reels inkl. Konzept, Dreh und Schnitt: 1.800 €/Monat. Das ist eine vollständig kreative Leistung — 100% abgabepflichtig.

Jährliche KSK-Abgabe: 1.800 × 12 × 4,9% = 1.058,40 €

Beispiel 3: Social-Media-Agentur (GmbH)

Ein Unternehmen beauftragt eine Social-Media-Agentur in der Rechtsform einer GmbH mit der kompletten Kanalbetreuung für 5.000 €/Monat.

Keine KSK-Abgabe! Die KSK-Abgabe fällt nur auf Honorare an selbständige natürliche Personen an — nicht an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Agentur-GmbH ist selbst für die KSK-Abgabe ihrer eigenen Freelancer verantwortlich. Für das beauftragende Unternehmen entfällt die Pflicht komplett.

Praxistipps für die korrekte Handhabung

  1. Leistungen in der Rechnung immer aufschlüsseln: Bitten Sie Freelancer, kreative Leistungen (Content-Erstellung) und nicht-kreative Leistungen (Management, Reporting) getrennt auszuweisen. Das spart Geld und schafft Rechtssicherheit.
  2. Verträge klar formulieren: Definieren Sie im Vertrag präzise, welche Leistungen erbracht werden und welcher Anteil kreativ ist. So gibt es bei der DRV-Prüfung keine Diskussionen.
  3. GmbH statt Freelancer: Wenn das Social-Media-Volumen groß ist, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Agentur-GmbH zu beauftragen. Honorare an GmbHs sind nicht KSK-pflichtig.
  4. Dokumentation führen: Halten Sie für jede Zahlung fest, welcher Anteil kreativ und welcher administrativ ist. Am besten monatlich, nicht erst am Jahresende.
  5. Ad-Kreation vs. Ad-Management trennen: Wenn ein Freelancer sowohl die Werbemittel erstellt als auch die Kampagnen schaltet, sind nur die Werbemittel-Kosten abgabepflichtig.

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